Arbeits- und Sozialrecht
Die Arbeitswelt bietet viele Bereiche, in denen Sie auf fachlichen Rat und anwaltliche Unterstützung angewiesen sein können. Im Blickpunkt stehen:
DER MENSCH
- Arbeitslosengeld
- Mutterschutz
- Elternzeit
- Pflege von Angehörigen
- Arbeitsunfall
- Schwerbehinderung
- Arbeits-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
- Altersversorgung
DER BERUF
- Arbeits- und Ausbildungsverträge
- Gleichbehandlung
- Befristung
- Lohn/Gehalt
- Urlaub
- Abmahnung
- Kündigung
- Abfindung
DER BETRIEB
- Tarifverträge
- Betriebsrat
- Personalabbau
- Scheinselbstständigkeit
- Sozialversicherungsbeiträge
Isoliert betrachtet sind das Arbeitsrecht und das Sozialrecht zwei völlig verschiedene Rechtsgebiete. Das Arbeitsrecht als besonderes Schuldrecht ist im Zivilrecht verortet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen sich als Bürger dieses Landes gegenüber, selbst wenn es sich um einen öffentlichen Arbeitgeber handelt. Im Gegenzug dazu gehört das Sozialrecht zum öffentlichen Recht, denn hier steht dem Bürger dieses Landes (sozialversicherungspflichtig Beschäftigter) entweder eine Behörde (der Staat) oder aber ein Träger der Sozialversicherung (in der Form der Körperschaft des öffentlichen Rechts) gegenüber. Wird das Arbeitsrecht vorwiegend von vertraglichen Rechtsgrundlagen bestimmt, ist die vorherrschende Handlungsform des Sozialrechts der Bescheid (Verwaltungsakt). Gleichwohl sind diese beiden Rechtsgebiete in der täglichen Praxis der Arbeitswelt eng miteinander verbunden, was sich bereits darin zeigt, dass das zuständige Bundesministerium in der Regel die Bereiche zusammenfasst (Bundesministerium für Arbeit und Soziales).