Fachanwalt

Ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, kann den Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt anstreben. Jene wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen in dem entsprechenden Fachgebiet nachweist. Zum Erhalt einer einmal verliehenen Fachanwaltsbezeichnung muss fortlaufend eine bestimmte Anzahl an Weiterbildungsstunden nachgewiesen werden. Nach Umfragen spielt die Spezialisierung durch Fachanwälte für einen hohen Prozentsatz der befragten Mandanten bei der Anwaltssuche eine große Rolle. Entsprechend schreitet die Spezialisierung in der Anwaltschaft voran, was sich auch daran zeigt, dass von vielen Anwälten Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkte benannt werden. Deren Benennung setzt jedoch – anders als der Fachanwalt – kein förmliches Verfahren zum Erwerb voraus. Ein Rechtsanwalt darf maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Wegen des engen inhaltlichen Zusammenhangs hat RA Albers neben der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht auch diejenige des Fachanwalts für Sozialrecht erworben. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ebenso wie bei Störungen im Arbeitsverhältnis ist in aller Regel auch das Sozialrecht angesprochen.

Im Übrigen betreut Michael Albers eine nicht unerhebliche Anzahl an Arbeitgebern, die Dienstleistungen im System der Sozialversicherung anbieten.