Michael Albers
RA Michael Albers studierte nach dem Abitur Rechtswissenschaften an den Universitäten Berlin und Münster und ist seit 1988 als Rechtsanwalt zugelassen. 1996 erwarb er die Berechtigung, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen, 2006 kam die Führung der weiteren Bezeichnung „Fachanwalt für Sozialrecht“ hinzu. Michael Albers war von 1988 bis 2015 Gesellschafter einer zivilrechtlich ausgerichteten Sozietät mit Notariat. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, im Deutschen Arbeitsgerichtsverband und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Bereits in Studium und Examen setzte Michael Albers einen Schwerpunkt im Arbeitsrecht, der durch arbeitsrechtliche Stationen in der Referendarzeit erweitert wurde und heute einen Kernbereich seiner Tätigkeit ausmacht. Es gibt keine einseitige Festlegung in der Interessenvertretung der Arbeitsvertragsparteien, sodass Sie uns als Arbeitgeber wie auch als Arbeitnehmer willkommen sind. Ganzheitliche Lösungen haben hohe Priorität; das gilt insbesondere in den Schnittbereichen des Arbeits- und Sozialrechts, z. B. beim Übergang vom Beschäftigungsverhältnis in das Leistungssystem der Sozialversicherung.